Hardwarebeschreibung, Die Hardwarebeschreibung ist eine technische Beschreibung der Maschine und der konfigurierten Geräte. Sie sollte die Anschlussmöglichkeiten für die Geräte beschreiben und die gesamte Inbetriebnahme der Hardwarekomponenten erläutern. Systembeschreibung (Software), Die Systembeschreibung ist eine Beschreibung des Betriebssystems mit allen seinen Teilen wie zum Beispiel Dienstprogrammen und Hilfsroutinen für Systemverwaltungsarbeiten. Sie sollte die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme des Systems und den Ablauf dieses Vorgangs beschreiben. Die einzelnen Bedienungsschritte sollten im Detail erläutert, Meldungstexte insbesondere Fehlermeldungen übersichtlich und verständlich zusammengestellt werden. Der Anwender muss zumindest in Ausnahmefällen in der Lage sein, dies anhand der Beschreibung selbst vorzunehmen. Anwendungsbeschreibung Die Anwenderbeschreibung ist eine funktionale Beschreibung dessen, was das Anwendersystem leistet. Sie sollte die vom System zu bearbeitenden fachlichen Aufgaben und deren Lösung darlegen. Sie setzt fachliche Kenntnisse voraus, ohne selbst Branchenwissen vermitteln zu wollen. DV-technische Beschreibung Die DV-technische Beschreibung, ist die Beschreibung der zu der fachlichen Konzeption gefundenen DV-technischen Lösung. Sie sollte einen Datenflussplan, Programmbeschreibungen, Daten- und Dateibeschreibungen, Methoden der Datenorganisation und des Datenzugriffs beinhalten. Generierung- und Bedienungsanleitung. Die Generierungsanleitung ist die Beschreibung der Inbetriebnahme der Anwendersoftware, das heißt der Installation des Anwendersystems. Sie sollte beschreiben, welche Geräte und Datenträger benötigt und wie sie initialisiert werden. Sie
erläutert das Einbringen von Anwenderdaten, Parametern, Steuercodes und enthält ein Verzeichnis aller zu generierenden Programme, Dateien und Parameter. Die Generierung muss vom Anwender selbst durchgeführt werden können. Die Bedienungsanleitung ist die Beschreibung der einzelnen Bedienschritte für den Einsatz der Anwendersoftware. Sie ist die für den Anwender wesentlichste Schrift, weil er damit am häufigsten arbeiten wird. Daher muss nicht nur das
Vorhandensein dieser Unterlage gewährleistet sein, sondern auch geprüft werden, ob sie richtig und verständlich ist. Der Anwender sollte vor allem darauf achten, dass folgende Punkte darin enthalten sind.
Diese Liste dringend benötigter Dokumentationen kann als Checkliste bei der Anwendungsübernahme dienen. Zumindest müssen die Summen der Beschreibungen und der hier stichwortartig erwähnten Inhalte dokumentiert sein, auch wenn es im konkreten Fall weniger Einzelbeschreibungen sein mögen. Gemeinsam für alle Anwenderdokumentationen gilt:
Von entscheidender Wichtigkeit für jeden EDV-Anwender ist das Nachführen der Dokumentationen bei Änderungen am und im System. Nur wenn alle Änderungen vollständig und konsistent dokumentiert sind und sich die Änderungsbeschreibungen auch nahtlos in die bestehenden Beschreibungen einfügen lassen, kann der Anwender effektiv mit einem geänderten System arbeiten. Ziel des Anwenders sollte es sein, ein ihm übergebenes Anwendersystem nur dann abzunehmen (das heißt zu kaufen oder zu mieten), wenn es vollständig und richtig dokumentiert ist. Der Anwender hat hier eine Chance, die er im eigenen Interesse nutzen
sollte! Bei Absprachen über Preise und Wartungspflicht für Hard- und Software sollte der Anwender darauf achten, dass darin auch die Dokumentation enthalten ist. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des vom Anwender erworbenen Produktes. Ebenso muss mit
Übergabe der Dokumentation dem Anwender ein für diese Beschreibungen zuständiger Gesprächspartner beim Hersteller benannt werden. Dokumentationen sollten kopierfähige Unterlagen sein, was Format, Papier- und Druckqualität sowie die Verwendung von farbigen Vorlagen angeht. Zusätzlich sollte genügend Platz für Anmerkungen des Anwenders vorgesehen sein. Dokumentationen gehören nicht in den Schrank, sondern sind Arbeitsmittel wie der Rechner selbst |